1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Coach Ayman Saad (nachfolgend Coach genannt) und dem Klienten als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Coaches, in Form eines Coachings, einer Beratung oder eines Trainings, annimmt. Dazu gehören Kontaktgespräche (Telefon oder via Teams) und Übungen zur Selbsterfahrung.
3) Der Coach ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch bis zu dem Zeitpunkt des vorzeitigen Abbruchs der Beratung, erhalten. Die Folgetermine werden somit nicht berechnet.
2 Inhalt des Dienstvertrags
1) Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Coaching und Beratung anwendet. Der Coach ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten entsprechen, sofern der Klient hierüber keine andere Entscheidung trifft.
2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Beratungsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Klienten.
3) Soweit der Klient die Anwendung derartiger Gespräche, Maßnahmen ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden gecoacht werden will, hat er das dem Coach gegenüber zu erklären.
3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Coaches
1) Coaching und Training sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Coach gem. *HPG § 1* Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Coach darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.
2) Coaching und Training sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der Klient trägt während des gesamten Coaching- bzw. Beratungsprozesses die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Coaching- bzw. Beratungstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Beratung setzt eine psychische und physische Belastbarkeit voraus.
4 Mitwirkung der Klienten
1) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Eine Beratung ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Klienten sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für ein Coaching bzw. Beratung, wie auch für eine aktive Mitarbeit.
2) Der Coach ist berechtigt, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Auch der Klient hat das Recht, die Beratung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens eine Woche vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin erfolgen.
5 Honorierung des Coaches
1) Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch.
2) Die Honorare sind eine Woche nach Dienstleistung zu bezahlen. Zahlungsziele oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings bzw. Beratung zu vereinbaren und im Coaching- bzw. Beratungsvertrag festzuhalten. I.d.R. wird dies im gratis Erstgespräch festgelegt.
3) Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, werden Ersatztermine zwischen den Coach und dem Coachee vereinbart.
4) Termine, die von Seiten des Coaches abgesagt werden müssen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Coach. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen. Die Erreichbarkeit des Klienten ist hier vorausgesetzt.
6 Vertraulichkeit des Coachings bzw. Beratung
1) Der Coach behandelt die Daten des Klienten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Übungen, Auskunft nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten.
2) § 6 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Coach aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist.
3) Sofern der Klient ein detailliertes Protokoll über das Coaching bzw. Beratung verlangt, erstellt der Coach dieses kosten- und honorarpflichtig nach tatsächlichem Zeitaufwand.
7 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Coaching- bzw. Beratungsvertrag sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.
8 Terminanfrage
Wird die Terminanfrage nicht innerhalb von 48 Stunden bestätigt, gilt der Termin als abgelehnt.
9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Beratungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.